Hinweise zur Barrierefreiheit der Internetseite www.zukunft-hattersheim.de
Hinweise zur Barrierefreiheit dieser Seite
Die Stadtverwaltung Hattersheim am Main bemüht sich, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird in der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) verlangt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://zukunft-hattersheim.de/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.
Momentan werden folgende Funktionen unterstützt
- Ausreichende Kontraste
- Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
- Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
- Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Webdesign).
- Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder
Begründung:
Die Alternativtexte für die Bilder konnten noch nicht durchgehend eingetragen werden. Dies betrifft vor allem ältere Fotos. Die Bildbeschreibungen werden nun sukzessiv ergänzt, so dass beim Gleiten der Maus über ein Bild der Bildinhalt erläutert wird. - Redaktionelle Inhalte (teilweise)
Begründung:
Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe, ggf. auch fremdsprachige) nicht immer möglich.
Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden auch bildliche Darstellungen (z. B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar. - Hauptnavigation und Elemente der Startseite (unter bestimmten Voraussetzungen)
Begründung:
Die Anforderung, dass sämtliche Textinhalte sich in Bezug auf die Zeilen-, Absatz-, Wort- und Buchstaben-Abstände auf bestimmte Werte vergrößern lassen müssen, ist aufgrund der Vorgaben des Layouts nicht zu 100 % technisch umsetzbar. Diese Elemente wären bei entsprechender Vergrößerung der Abstände nicht mehr vollständig bzw. qualitativ lesbar. Wir sind bemüht, die Anzahl dieser Elemente so gering wie möglich zu halten.
Ihre Hinweise und Anregungen
Unser Ziel ist es, Texte so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert darstellt.
Wenden Sie sich gerne an:
Stadt Hattersheim am Main
vertreten durch den Magistrat
Rathaus Hattersheim
Im Nassauer Hof 1 – 3
65795 Hattersheim am Main
Telefon: 06190 970-0
Telefax: 06190 970-126
Durchsetzungsstelle Hessen
E-Mail: lbit@rpgi.hessen.de
Link: https://www.lbit.hessen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04.11.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 05.11.2025 überprüft.